DIE STATUTEN DES MÄNNERKEGELCLUBS„DIE STÖRMTHALER NEUNER-RÄUMER“ [Allgemein] (1) Der Vorstand besteht aus Kegelvater und Schriftführer. Diese werden einmal jährlich, mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. (2) In auftretenden Streitfällen hat der Kegelvater zu entscheiden. (3) Für die Kegelkasse ist der Schriftführer verantwortlich. Das Kegelbuch muss mit der Kegelkasse übereinstimmen. (4) Jedes Mitglied hat gleiches und volles Mitbestimmungsrecht. Außer der Kegelvater hat bei Unstimmigkeiten eine Stimme mehr. (5) Der Austritt kann jederzeit erfolgen. Der Anteil des Ausscheidenden am Kassenstand wird nicht ausgezahlt. (6) Bei Wohnungswechsel übernimmt die Kegelkasse jedoch, bis zur Höhe des Kassenanteils, die Kosten des Ausstandes. [Kegelabend] (1) Als Kegelabend ist jeder 2. Donnerstag bestimmt worden. (2) Das Kegeln beginnt um 19,00 Uhr und endet um 22,00 Uhr. (3) Überziehungen oder Verlegung der Kegelzeiten sind möglich. (4) Der Kegelbeitrag beträgt 1,50 Euro pro Kegelabend, zuzüglich 48,00 Euro pro Jahr Vereinsbeitrag im Landessportverein 1903 Störmthal e.V. (5) Bei unentschuldigten Nichterscheinen eines Mitgliedes, wird eine Strafe in Höhe von 5,00€ fällig. Eine Entschuldigung hat bis spätestens 18,00 Uhr zu erfolgen. (6) Jeder geworfene Kranz oder "Alle Neune" kostet den anderen Kegelbrüdern 0,20 Euro bzw. 0,50 Euro (Alle Neune). (7) Ein unberechtigter Wurf ( Lustwurf ) kostet 5,00 Euro. (8) Die Kegelbahn darf nur von dem zum Kegeln aufgeforderten Spieler betreten werden. Zuwiderhandlungen werden mit 5,00 Euro bestraft. (9) Wer am Ende des Kegelabends die meisten Spiele verloren hat, bekommt unsern Verliererkegel. Dieser bleibt bis zum nächsten Kegeln in seinem Besitz und wird gut sichtbar am Fahrzeug befestigt. Wird der Verliererkegel beim nächsten Kegeln vergessen, muss das Mitglied 5,00 Euro bezahlen. Gewinnt ein Mitglied diesen Verliererkegel dreimal hintereinander, so muss derjenige 5,00 Euro bezahlen. (13) Jedes Mitglied muss einheitliche Clubkleidung anschaffen, die Kosten werden vom Mitglied selbst getragen. Diese Kleidung ist zu den Kegelabenden in einwandfreier gewaschener und gebügelter Form, frei von Verschmutzungen zu tragen. Wird diese vergessen, kostet dieses dem Mitglied 5,00 Euro. (14) Wer als Mitglied eine Frau mitbringt, muss 5,00 Euro Strafe zahlen. (15) Lustklingeln kostet 5,00 Euro. [Kegeltour] (1) Für die Mitglieder, die an der Kegeltour nicht teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Auszahlung des Geldes. Es entfällt für sie, außer es treten Krankheit oder familiäre Gründe auf. [Feiern] (1) Bei einem runden Geburtstag wird von jedem Mitglied ein Obolus von 5,00 Euro pro Party eingesammelt. (2) Bei einem normalen Geburtstag wird kein Obolus eingesammelt. Anwesenheit ist keine Pflicht, wer kommt der kommt! [Satzung] (1) Die Satzung kann auf Grund eines Mehrheitsbeschlusses aller Mitglieder geändert werden. |
|
|
Störmthal, 25.11.2010 |
|
|
|
|